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Hier sind die Annsprechpartner mit den Kontaktdaten genannt.
Die Homepage wird immer aktualisiert und gibt Auskunft über alles Wissenswerte und den Stand der Dinge.
Unser Oberhof eG
An alle
Genossen und Genossinnen
Nach drei Anläufen bei Amtsgericht, unzähligen Telefonaten, Unterschriften und Beglaubigungen, Satzungsänderungen usw. wurde gestern unsere Genossenschaft
Unser Oberhof eG
unter der Nummer GenR. 144 in das Genossenschaftsregister beim Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe eingetragen.
Viele Grüße Hans
Gründung einer Genossenschaft
Die Arbeitsgruppe "Gründung einer Genossenschaft" befasst sich zur Zeit mit der Ausarbeitung der Satzung.
Es sind intensive Gespräche mit Fachleuten und besonders mit der Stadt Bad Homburg notwendig. Mit Oberbürgermeister Korwisi wurde ein Gesprächstermin vereinbart.
Hier als allgemeine Information ein Teil des Entwurfs (nur Gegenstand der Genossenschaft).
Satzung der Lebensraum Oberhof eG (Entwurf)
I. Firma und Sitz der Genossenschaft
§ 1 Firma und Sitz
Die Genossenschaft führt die Firma Lebensraum Oberhof eG.
Sie hat ihren Sitz in Bad Homburg v.d.Höhe
II. Gegenstand der Genossenschaft
§ 2 Gegenstand
(1)
Die Genossenschaft baut bzw. modernisiert, übernimmt/oder bewirtschaftet Wohnungen, Gewerberäume, Sozial- und Gemeinschaftseinrichtungen für ihre Mitglieder. Insbesondere fördert die Genossenschaft
gemeinschaftliches und selbstbestimmtes Wohnen in dauerhaft gesicherten Verhältnissen. Sie verfolgt das Ziel des generationenübergreifenden, nachbarschaftlichen Zusammenlebens und der sozial
gemischten Zusammensetzung der Bewohner/innen auf der ehemaligen Staatsdomäne Oberhof in Bad Homburg v.d.Höhe, Ober-Erlenbach.
(2)
Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts-und Nutzungsformen errichten, erwerben, bewirtschaften und betreuen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für
Gewerbetreibende und Freiberufler, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Beteiligungen im Rahmen des § 1 Abs. 2 GenG sind zulässig.
(3)
Bei der Bewirtschaftung werden Formen der Selbstverwaltung angestrebt. Die Mitglieder, die in Wohnungen der Genossenschaft wohnen bzw. die Räume der Genossenschaft gemietet haben, sollen sich in
einer Hausgemeinschaft organisieren. Sie wählen aus ihrer Mitte ihren Sprecher für den Genossenschaftsbeirat.
(4)
Bei der Bewirtschaftung, wie auch bei den Baumaßnahmen zur Errichtung, Instandhaltung oder Modernisierung des Oberhofs wird die Umweltverträglichkeit in besonderem Maße berücksichtigt.
(5)
Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen die Grundsätze.
Taunuszeitung 20.01.2011
Zum Thema: Die Genossenschaft
Wie funktioniert das genossenschaftliche Konzept? In etwa so:
1. Die Stadt erwirbt die Liegenschaft und stellt sie im Erbbaurecht zur Verfügung.
2. Interessierte organisieren sich als Mitglieder per Geldeinlage in einer Genossenschaft.
3. Genossenschaft zahlt jährlich einen Erbbauzins an die Stadt.
4. Genossenschaft beschafft Finanzierungsmittel.
5. Stadt bürgt gegebenenfalls für die Genossenschaft anteilig bei den Investitionskosten.
6. Genossenschaft vermietet an Mitglieder und Dritte, etwa an die Stadt.
7. Genossenschaft unterhält die gesamte Liegenschaft.
8. Gewinne, die nach Abzug aller laufenden Kosten verbleiben, werden genossenschaftlich verwendet.
Vorteile: Eigene Ziele der Mitglieder können bei der Umsetzung gut eingebracht werden. Mitglieder erhalten lebenslanges Wohnrecht. Sie profitieren von wirtschaftlich optimalen Mietpreisen. Es
entstehen keine Investoren-, Entwickler- oder Maklerkosten.
Nachteile:
Eigeninitiative muss vorhanden sein. Eine Kerngruppe muss die Ziele im Auge behalten. Es entsteht kein Eigentum in Form von Teileigentum, sondern es entstehen «nur» Genossenschaftsanteile. Die
immobilienwirtschaftlichen Risiken, etwa bei der Vermietung, verbleiben bei der Genossenschaft. sbm